SLOVENSKA ŠTUDIJSKA KNJIŽNICA
SLOWENISCHE STUDIENBIBLIOTHEK

A-9020 Klagenfurt/Celovec, Mikschallee 4
Tel. & Fax (+43+463) 323 85
e-mail: ssk@celovec.sik.si

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Büchereiordnung

Die Slowenische Studienbibliothek ist eine öffentlich zugängliche Bibliothek. Sie ist im Besitz des Slowenischen Kulturverbandes/Slovenska prosvetna zveza. Ihre Aufgaben sind Erwerb, Bearbeitung und Entlehnung vom Bibliotheksmaterial, vor allem für die Bedürfnisse der Kärntner Slowenen. Ihre besondere Aufgabe ist Sammlung und Entlehnung von Kärntner Slovenika.

Alle Personen mit ständigem Wohnsitz in Österreich können vollberechtigte Mitglieder der Bibliothek werden. Für andere Benützer kann die Bibliothek eine besondere Entlehnordnung einführen. Durch die Unterzeichnung der Beitrittserklärung verpflichtet sich der Benützer, die Bibliotheksordnung einzuhalten. Bei der Entlehnung und Rückgabe von Medien ist der Mitgliedsausweis vorzuzeigen. Der Mitgliedsausweis ist nicht übertragbar. Bei Verlust erfolgt eine Neuanfertigung auf Kosten des Benützers. Alle Medien, für die die Bibliothek keine Beschränkungen bestimmt hat, sind nach Hause entlehnbar. Periodika sind prinzipiell nicht nach Hause entlehnbar.

Die Entlehnung von Büchern ist kostenlos. Für Videokassetten ist eine Entlehngebühr zu entrichten. Das entliehene Material darf nicht weitergegeben werden, außer an Personen, die im selben Haushalt leben.

Die Entlehnfrist beträgt 30 Tage (bei Videokassetten 3 Tage), eine Verlängerung ist möglich. Bei Nichteinhaltung der Entlehnfrist sind eine Verzugsgebühr und eine Mahngebühr zu bezahlen. Verlorene oder beschädigte Medien sind durch neue Exemplare zu ersetzen, anderenfalls ist das Dreifache ihres Marktpreises zu bezahlen.

Für Suche im Bibliothekskatalog und im Internet steht den Bibliotheksbenützern ein Computer zur Verfügung. Die Einstellungen des Computers dürfen nicht verändert werden, unbefugtes Benützen des Druckers oder die Verwendung von Disketten mit Computerspielen ist nicht gestattet. Der Zugang zum Internet ist vor allem für Studienzwecke gestattet, er ist zeitlich und inhaltlich begrenzt. Das Öffnen von Internet-Seiten mit neonazistischem, faschistischem, Gewalt verherrlichendem, kriminellem oder pornografischem Inhalt ist verboten. Der Benützer, der gegen diese Beschränkungen und Verbote verstößt, kann vom Internet-Zugang ausgeschlossen werden.

Die Benützer dürfen mit ihrem Verhalten (lautes Reden oder Telefonieren usw.) andere Benützer oder die Bibliotheksangestellten nicht stören. In diesem Fall können sie aus der Bibliothek verwiesen werden.
Es ist nicht erlaubt, (Schul-)Taschen in die Bibliotheksräumlichkeiten mitzunehmen.

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